Wohnassistenz

 

Wohnassistenz (Art 19 UN-Konvention)


Durch die Ambulantisierung von Wohngruppenbewohnern ist hier ein Bereich entstanden, in dem Menschen mit Behinderung großen Bedarf an Unterstützung haben. Die Wohnassistenz ist ein ambulanter Dienst für Menschen mit Behinderungen, die selbstständig in einer eigenen Wohnung leben oder eine eigene Wohnung beziehen möchten.

Sie richtet sich auch an diejenigen, die in einer Wohngruppe wohnen, bei den Eltern leben oder aus einer Einrichtung in eine eigene Wohnung ziehen möchten. Die Assistenz umfasst Begleitung und Unterstützung beim Erwerb von Kompetenzen, u.a. im sozialen, finanziellen und hauswirtschaftlichen Bereich und bietet Beratung bei allen Angelegenheiten des täglichen Lebens, z.B.


  • Haushaltsführung und Finanzplanung
  • Beratung in Fragen „rund um die Ernährung“
  • Beratung in Gesundheitsfragen und Begleitung zum Arzt
  • Wohnungssuche und -erhalt
  • Persönliche Krisen- und Konfliktbewältigung
  • Kontakte mit Behörden und Arbeitgebern
  • Förderung sozialer Beziehungen

 

Ziel der Wohnassistenz ist es, den Budgetnehmern ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.