Freizeitassistenz (Art. 30 UN-Konvention)
Dieser Bereich der Assistenz richtet sich sowohl an Kinder, als auch Erwachsene. Hierbei werden die normalen alltäglichen lebenspraktischen Bereiche abgedeckt. Die Freizeitassistenz umfasst die Gestaltung, die Begleitung und Unterstützung beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen. Sie bietet Hilfestellung bei der Bewältigung nicht barrierefreier Veranstaltungsorte und der Möglichkeiten von sportlichen Betätigungen. Die persönliche Entfaltung durch individuelle Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung von Ideen stehen hier im Vordergrund, wie zum Beispie: