Arbeitsassistenz

 

Arbeitsassistenz (Art 27 UN-Konvention)


Berufliche Tätigkeit ist auch für Menschen mit Behinderung eine wichtige Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Das Ziel ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und für behinderte Menschen neue Zugänge zum Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Arbeitsassistenz unterstützt/assistiert Menschen mit Behinderung bei der von ihnen zu erbringenden Arbeitsleistung und beschränkt sich auf Hilfstätigkeiten. Das setzt voraus, dass die hauptsächlichen Aufgaben, die den jeweiligen Arbeitsplatz ausmachen, von den betreffenden Arbeitnehmern selbstständig erfüllt werden können. Es geht bei Arbeitsassistenz nicht nur darum, Arbeitnehmern mit Behinderung zur Arbeit zu begleiten und ihnen die Inhalte ihrer Arbeit näher zu bringen. Bevor die Arbeitsassistenz ausgeführt werden kann, sind die Beschäftigten für ihre Arbeit vollständig qualifiziert. Der Kompetenzbereich des Budgetnehmers muss respektiert werden. Zur Information steht ein Handbuch zur Verfügung, herausgebracht von der Bundesarbeitsgemeinschaft für unterstützte Beschäftigung BAG UB e.V. (Hrsg.). Viele Menschen mit Behinderung haben keine betriebswirtschaftlich relevante Beschäftigung, weil die Unternehmen sie wegen der vorhandenen Einschränkungen nicht einstellen wollen. Mit der Unterstützung von Assistenten wird hier ein wesentlicher Hinderungsgrund für die Beschäftigung ausgeräumt.