Erholungsanspruch für Pflegende Angehörige
Pflegepersonen, die im häuslichen Bereich ihre Kinder bzw. Angehörigen pflegen, haben Anspruch auf eine sogenannte „Verhinderungspflege“, die von den Pflegekassen bezahlt wird.
Die Pflege und Betreuung wird für einige Tage bzw. Wochen von anerkannten Betreuungseinrichtungen übernommen. Die Pflegepersonen sollen die Möglichkeit haben, auszuspannen und neue Kraft zu gewinnen.
Beratung und aktive Unterstützung bei
Rufen Sie mich an, damit Sie wissen, wie Sie neue Kraft gewinnen können.
____________________________________________________
Diese Einrichtung habe ich selbst besucht und
bin begeistert über die Assistenz- und Betreuungssituation. Hier wird individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer eingegangen. Dazu gehören auch Pflegetätigkeiten.