Beratungsstelle für Teilhabe und Inklusion e.V.

Sabine Schnau

Reetwerder 23a

21029 Hamburg

 

 

Telefon: 040 - 25 49 68 92

Telefax: 040 - 25 49 68 91

email: sabine.schnau@besthink.de

 

Bürozeiten:

Montag bis Freitag

von 8.00 bis 16.00 Uhr

Telefonische Voranmeldung ist notwendig

 

 

Persönliches Budget

 

 

Das PB ist seit 2008 eine Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Rehabilitation (SGB IX, §17). Träger sind zum Beispiel die Eingliederungsämter, die Arbeitsagentur (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) und die Sozialhilfeträger (SGB XII).

 

Auch die Pflegekassen (SGB XI) und die Integrationsämter können Leistungen in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen. Entwickelt wurde das Gesetz durch das neue Rehabilitationsrecht (Sozialgesetzbücher I - XII mit Schwerpunkt SGB IX) das „Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ oder auch „Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat“. Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden.

 

Sie haben ein Grundrecht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Es gibt sowohl ein einfaches Budget der Eingliederungshilfe als auch ein trägerübergreifendes Budget.


 

Die Budgetassistenz (BA) wird dazu beitragen, dass der genannte Personenkreis an allen Bereichen des „Alltags“- Lebens teilnehmen kann. Für Menschen mit erheblichem Unterstützungsbedarf ist die Assistenz ein wichtiger Bestandteil zur Hilfestellung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft.

Deshalb ist die Verwendung des PB mit Assistenz zugleich Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes, sowie des Wunsch- und Wahlrechts für die eigenen Assistenten.

Ich möchte mit meinem Dienstleistungsangebot dazu beitragen, dass das Leben für Menschen mit Unterstützungsbedarf lebenswert bleibt, mit einem Höchstmaß an Selbstbestimmung.

 
Ein wichtiger und notwendiger Beitrag zur Realisierung der Inklusion.

 

Das Angebot der Budgetberatung (Bb) und Budgetassistenz richtet sich auch an Menschen, die durch einen rechtlichen oder ehrenamtlichen Betreuer vertreten werden.

 

Assistenz ist eine Dienstleistung, bei der der „Assistenz-Nehmer“ (AN) nicht Betreuter sondern Arbeitgeber ist. Die persönlichen Wünsche, Bedürfnisse und der individuelle Bedarf der Menschen mit Behinderung haben oberste Priorität. Die Assistenz orientiert sich auf der Grundlage des festgestellten Bedarfes der Nutzerinnen und Nutzer. Erforderliche Aufgaben werden gemeinsam erarbeitet und ausgeführt.