Die künftigen MitarbeiterInnen für die Assistenzleistungen
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Müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen,
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sollen Ehrlichkeit, Integrität, Verschwiegenheit, Sensibilität mitbringen,
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müssen die Volljährigkeit erreicht haben,
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sollten die Tätigkeit als Berufung verstehen und sich der Verantwortung bewusst sein,
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sollen über ein großes Maß an Menschlichkeit für einen würdevollen und respektvollen Umgang verfügen,
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müssen über Kenntnisse und/oder Erfahrung im Umgang mit behinderten Menschen verfügen,
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sollten Kenntnisse und/oder Erfahrung im pädagogischen und/oder pflegerischen Bereich vorweisen können,
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sollten sich der Verpflichtung gegenüber dem behinderten Menschen als Auftraggeber bewusst sein,
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müssen vertrauensvoll mit den Bedürfnissen ihres Auftraggebers umgehen,
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sollten über alltagstaugliche Fähigkeiten verfügen, (z.B. Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Bewältigung von
Bankgeschäften),
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sollten Fertigkeiten und Kenntnisse im häuslichen und persönlichen Bereich des Kunden einsetzen können.