Schulassistenz

 

Schulassistenz (Art.24 UN-Konvention)


Für Kinder mit verschiedenen körperlichen und/oder kognitiven Behinderungen ist der Besuch einer ortsansässigen Regelschule elementar wichtig, da nur durch die Wohnortnähe der Kontakt zu gleichaltrigen Kindern gewährleistet ist. Soziale Kontakte sind für die Entwicklung von behinderten und nicht behinderten Kindern gleichermaßen wichtig und müssen gefördert werden. Die Schulassistenz wird den Kindern den Besuch einer Regelschule ermöglichen. Dazu gehören u.a. die Überwindung von Barrieren, sowohl im räumlichen, als auch im persönlichen Bereich. Durch den Einsatz von Assistenten kann hier ein ganz wichtiger Teil der Inklusion erfüllt werden: Das Recht auf inklusive Bildung ist als „Menschenrecht“ in der UN-Konvention ausdrücklich hervorgehoben